Feuerwehrpläne sind nicht für jedes Gebäude automatisch vorgeschrieben – die Anforderungen hängen von Art, Größe und Nutzung deines Objekts ab.
In NRW sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 häufig erforderlich bei:
- Sonderbauten im Sinne der Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Gebäuden mit Brandmeldeanlage
- Industriebauten mit besonderen Gefahrenpotenzalen
- Objekten mit bauaufsichtlichen Auflagen
Ob Feuerwehrpläne für Ihr Objekt erforderlich sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
